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   BayObLG, 28.08.1980 - 1 ObOWi 294/80   

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https://dejure.org/1980,4684
BayObLG, 28.08.1980 - 1 ObOWi 294/80 (https://dejure.org/1980,4684)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.1980 - 1 ObOWi 294/80 (https://dejure.org/1980,4684)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 1980 - 1 ObOWi 294/80 (https://dejure.org/1980,4684)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1385
  • StV 1981, 12
  • BayObLGSt 1980, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Beschuldigte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGHSt 25, 365, 368; 34, 324, 326; BayObLG bei Rüth DAR 1977, 206; 1982, 254; GA 1982, 504; VRS 59, 348; OLG Düsseldorf VRS 55, 360; OLG Hamburg MDR 1976, 864; OLG Koblenz VRS 59, 433).
  • OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97

    Ausgestaltung der Anfechtung einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen

    Eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung ist daher notwendigerweise mit einer Vielzahl rechtstechnischer Einzelheiten zu versehen, die geeignet erscheinen, auch von einem intelligenten und gutwilligen Betroffenen mißverstanden, fehlinterpretiert oder alsbald wieder vergessen zu werden, ohne daß ihm dies zum Schuldvorwurf gereichen darf (vgl. OLG Hamm VRS 59, 348).
  • OLG Zweibrücken, 09.11.2000 - 1 Ss 192/00

    Schluß von Haltereigenschaft auf Führen des Fahrzeugs zur Tatzeit

    Verweigert der Halter die Einlassung zur Sache und damit auch für die für die Fahrereigenschaft indiziellen Umstände, so darf dies nicht gegen ihn verwertet werden (vgl. BayObLG VRS 59, 348).
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